Lohnsteuer 2003

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
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C@rloS

Hallo Mit-Studentenvolk,

wie jedes Jahr steht ein romantischer Termin ins Haus: Die Lohnsteuer

Meine Frage: was kann man alles absetzen, z.b. Studiengebühren, Fahrten zu einer Lerngemeinschaft und Seminaren, Übernachtungskosten, Literatur, Verbrauchsmaterial (Papier, CDs, Wein ? :lol: ) ???

Hat jemand Erfahrungen gesammelt, wie man den Zugang ins Internet und das Arbeitszimmer absetzen kann ?

Gibt es weitere Möglichkeiten ?

Danke für das Feedback.
Bjoern_Langer
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Hi,

ich konnte alles (bis auf den Wein), das mit dem Studium im Zusammenhang steht, absetzen. Z.B. auch die Gebühren für die VH.
Wenn Du ein eigenes Arbeitszimmer hast, kannst Du auch Kosten hierfür (ebenso auch für einen PC) absetzen, soviel ich weiß. Aber da das bei mir nicht in Betracht ommt, bin ich mir da nicht ganz sicher.

Auch Fahrten sind absetzbar (0,30 E pro gefahrenem km), zudem Übernachtungskosten bzw. - nicht ganz unwichtig - Mehraufwendungen für Verpflegung, je nachdem wie lang Dein Seminar ging.

Also ich hatte damit bei der Steuererklärung nie Probleme - am besten machst Du das mit so nem Billig-Programm, da klappt das immer ganz gut und die Dinger weisen einen auf alles hin, so dass man nix vergisst.

Also, viel Spaß bei Deinem romantischem Termin - ich hab meinen schon rum...!

Grüße
björn :wink:
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Ralf Thesing
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Hallo,

wichtig ist IMHO auch, dass man Bezug auf das Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 17.12.2002 nimmt und - sicherheits-
halber ;) - eine Bescheinigung des Arbeitgebers beifuegt.

Mit Hilfe dieses Schreibens koennte man dann nachweisen,
dass das Studium einen Bezug zum Beruf darstellt.

Unter http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?t=49046
gibt es auch ein paar Hinweise.

Ralf
Karlsson
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Hallo zusammen,

Björn hat da ein billig Stuerprogramm erwähnt, ich möchte mir auch eins zulegen .. was habt ihr da für Erfahrungen ... bzw. welches Programm verwendet ihr ???
greetings
Markus

"Nichts in der Welt ist stärker, als eine Idee, für die die Zeit gekommen ist" .. Victor Hugo
Bjoern_Langer
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Hi,

dieses Jahr hatte ich das WISO-Programm, das hat mir nicht ganz so gut gefallen, weil ich es umständlich finde.
Davor hatte ich quick-steuer oder so ähnlich (nicht die de-luxe-Version), das war bis jetzt das beste - vor allem bei preis-leistung, weil das grad mal so 10 euro kostet.
super war auch das progrämmchen von plus, da hab ich vor eben 2 jahren eins erstanden (hat auch so um die 10 schlappen gelöhnt).

bis auf das wiso-programm haben alle die erstattung auch auf den cent genau ausgerechnet, nur das wiso-dingens lag 100 euro drüber (bediener-fehler sind aber nicht ganz ausgeschlossen :) )

fazit: mehr als 10 E musste nicht investieren (die kannste übrigens im folgejahr wiederum absetzen, nicht vergessen)

en gruß
björn
Karlsson
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Hi Björn,

danke für die Tips... ich denke ich werd mir mal das t@x-Steuerprogramm zulegen .. das gibts auch schon für 14,95 :-)
greetings
Markus

"Nichts in der Welt ist stärker, als eine Idee, für die die Zeit gekommen ist" .. Victor Hugo
C@rloS

Wow.... vielen Dank.
Lorena

Hallo Zusammen,

wie kann man die Studienkosten als Freiberufler unterbringen? Werbungskosten gibt es ja keine.
Entweder müsste das dann über die Ausbildungskosten gehen (max. 920,-?, was nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist), oder als Betriebsausgaben.
Wenn die Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden, was will der Fiskus dann als Begründung? Oder einfach mal ansetzten und abwarten?

Beste Grüße,
Lorena
CB
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Hallo Lorena,

in einem aktuellen Artikel habe ich gelesen:

"Aufwendungen im Bereich Ausbildung und Fortbildung stellen immer dann Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) dar, wenn sie beruflich veranlasst sind."

Ich würde sie also einfach als "beruflich veranlasste Fortbildungskosten" darstellen und voll als Betriebsausgaben geltend machen. Und dann heißt´s abwarten...

Viele Grüße
Christina
Gast

Hallo Christina,

vielen Dank für die Antwort. Das war genau das, was ich lesen wollte :)

Beste Grüße,
Lorena
Gast

Wie lange hat man eigentlich Zeit um den Lohnsteuerjahresausgleich einzureichen?

Danke für die Info!
Bjoern_Langer
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Bis Mai im Folgejahr?
Im Zweifel schreiben sie dich aber an, wenn Du zu lange brauchst.
Außerdem verjähren die Ansprüche glaube ich nach 2 Jahren???
Mehr weiß ich leider nicht

en gruß
björn
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