Ich bin seit 17 Jahren in Spanien ansässig, habe mich autodidaktisch mit der spanischen Sprache befasst und bin mittlerweile seit einem halben Jahr (vor zwei Jahren bereits ein ganzes Jahr) wieder als freiberufliche Übersetzerin für die spanische Sprache tätig. Ich arbeite für deutsche und spanische Anwälte. Gibt es für mich im Ausland (Spanien) oder in Deutschland die Möglichkeit eine Übersetzerprüfung zu absolvieren, damit meine Fähigkeiten auch offiziell anerkannt werden:?
Vielen Dank im Voraus für eine diesbezügliche Information.
Veronika
Prüfungszulassung für im Ausland tätige Freiberufler
- Reinold Skrabal
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Sehr verehrte Frau Kollegin,
auf Sie treffen in etwa die Ausführungen in meinem vorangehenden Beitrag unter "Ausbildung zum staatl. gepr. Übersetzer" zu. Ihr Prüfungs-Wahlpflichtfach ist durch Ihre langjährige Tätigkeit im Fachbereich JUS praktisch vorgezeichnet, aber die AKAD bildet wie gesagt nur für die Fachrichtung "Wirtschaft" aus.
Sie könnten die Zulassung beim Staatl. Prüfungsamt für das Fachgebiet "Rechtswesen" unter Bezug auf Ihre 17-jährige freiberufliche Übersetzertätigkeit aber auch d i r e k t beantragen, müssten dann aber
umfangreiche und sehr detaillierte schriftliche Nachweise führen (s. Merkblatt "Zulassung" unter www.oberschulamt-karlsruhe.de, falls (!) Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg ist. Falls nicht, rufen Sie mich an
(Daten unter www im Profil).
Eine in Spanien absolvierte Ü-Prüfung müsste in Deutschland "nostrifiziert" werden. Die Anforderungen richten sich dann automatissch nach den hohen Anforderungen der deutschen Staatsprüfung. Vorsicht: Längst nicht alle ausländischen Abschlüsse werden durch das Prüfungsamt als gleichwertig anerkannt!
Viel Erfolg
Reinold Skrabal
auf Sie treffen in etwa die Ausführungen in meinem vorangehenden Beitrag unter "Ausbildung zum staatl. gepr. Übersetzer" zu. Ihr Prüfungs-Wahlpflichtfach ist durch Ihre langjährige Tätigkeit im Fachbereich JUS praktisch vorgezeichnet, aber die AKAD bildet wie gesagt nur für die Fachrichtung "Wirtschaft" aus.
Sie könnten die Zulassung beim Staatl. Prüfungsamt für das Fachgebiet "Rechtswesen" unter Bezug auf Ihre 17-jährige freiberufliche Übersetzertätigkeit aber auch d i r e k t beantragen, müssten dann aber
umfangreiche und sehr detaillierte schriftliche Nachweise führen (s. Merkblatt "Zulassung" unter www.oberschulamt-karlsruhe.de, falls (!) Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg ist. Falls nicht, rufen Sie mich an
(Daten unter www im Profil).
Eine in Spanien absolvierte Ü-Prüfung müsste in Deutschland "nostrifiziert" werden. Die Anforderungen richten sich dann automatissch nach den hohen Anforderungen der deutschen Staatsprüfung. Vorsicht: Längst nicht alle ausländischen Abschlüsse werden durch das Prüfungsamt als gleichwertig anerkannt!
Viel Erfolg
Reinold Skrabal