In der Lektion 12 steht Folgendes: "... Grundbucheintrag und Hypothekenbrief müssen übereinstimmen. BEI ABWEICHUNGEN gilt in erster Linie der Grundbucheintrag, d. h. man kann sich nicht im guten Glauben auf die Eintragung im Hypothekenbrief verlassen. Umgekehrt kann man sich auch nicht im guten Glauben auf die Eintragung im Grundbuch verlassen, wenn die wahre Rechtslage zwar nicht im Grundbuch, wohl aber im Hypothekenbrief vermerkt ist ..." ????
Ist damit gemeint, dass generell der gute Glaube des Grundbuchs gilt - ausgenommen, es ist ein Hypothekenbrief über eine neu aufgenommene Hypothek (richtig) erstellt worden, diese Eintragung aber nur noch nicht im Grundbuch festgehalten?
Ich verstehe es nicht und würde mich über Hilfe freuen,
viele Grüße, Ines
