Deutsch als muttersprache?

Englisch, Französisch...
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Sarah

Hallo,
Ich hätte eine Frage in bezug auf das Fernstudium Übersetzer Deutsch-Französisch. Meine Muttersprache ist Niederländisch. Ich wohne aber seit drei Jahren in Deutschland und spreche doch schon ziemlich gut deutsch. (Momentan schreibe ich eine Diss auf Deutsch) Mein Mann ist französischsprachig. Deshalb wird zu Hause französisch gesprochen. Ich erziehe meinen Sohn auf Französisch. Mein Französisch ist also sehr gut.

Gibt es für mich Chancen, um nach der Ausbildung bei Akad die Prüfung zu bestehen, oder soll man doch Deutsch als Muttersprache haben?

Eine zusätzliche Frage: Kann man bei AKAD Rechtswesen als Fachgebiet wählen ? Ich bin nämlich Juristin und möchte mich in juristischen Übersetzen spezialisieren.

Sarah
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Reinold Skrabal
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Hallo Sarah,
den Richtlinien der Kultusministerkonferenz über die Durchführung von Prüfungen für ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen zufolge muss eine der beiden Prüfungssprachen Deutsch sein (bei Deutschen ist Deutsch die Ausgangssprache, bei Nichtdeutschen die Zielsprache). Bei Ihnen dürfte die Zulassung für die Sprachen- und Prüfungskombination Deutsch-Französisch unter Berücksichtigung von Niederländisch als Muttersprache im Ermessen des Prüfungsamtes liegen. Besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit?

Die Prüfungssprachenkombination Niederländisch-Französisch dürfte so gut wie ausgeschlossen sein. Das deutsche Prüfungsamt interessiert vermutlich Ihr Kenntnisstand in Deutsch; "ziemlich gute Deutschkenntnisse" dürften wohl nicht ausreichend sein, während die bestandene AKAD-interne Übersetzerausbildung Französisch von Karlsruhe akzeptiert wird. Rechtswesen kann man bei AKAD allerdings nicht wählen. Das ist sehr bedauerlich, weil Sie als Juristin hier die besten Voraussetzungen mitbringen. Eine komplizierte Ausgangslage!

Ich empfehle Ihnen vor Studienaufnahme bei AKAD telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit Frau Ware-Thürwächter, die beim Oberschulamt Karlsruhe für die Durchführung der Staatl. Übersetzerprüfung verantwortlich zeichnet (Durchwahl: 0721/926-4235).

Holen Sie sich gleichzeitig auch Rat bei Frau Müller (Prüfungsamt beim
Saarländischen Kultusministerium; Durchwahl 0681-927 14 16) und versuchen Sie die Zulassung für Deutsch-Französisch zu erreichen.

Im Übrigen verweise ich auf meine "Seminarangebote für juristische Fachübersetzungen Dt-Frz / Frz-Dt" im Forum Fremdsprachen.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Reinold Skrabal
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