WIR03 11.03.2017 FFM

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Kristini

Hallo zusammen,

in der heutigen Klausuren wurden völlig neue Detailfragen abgefragt. Es gab 4 Detailfragen mit je 5 Punkten - auch das scheint in früheren Klausuren anders gewesen zu sein (da gab es wohl eher viele Fragen mit je 1-2 Punkten). Auch die Komplexfälle waren mir aus dem Form alle nicht bekannt. Entweder wurde die Klausurstellung komplett umgestellt, oder ich hatte einfach riesiges Pech.

Ich kann mich nicht mehr an alles erinnern - schon verdrängt...aber ich versuche es mal...

Detailaufgaben:
1. Wie wird eine oHG nach außen wirksam?
2. Größter Unterschied zwischen KG und oHG?
3. Wie sieht die Geschäftsführung und Vertretung bei der KG aus? Gibt es Ausnahmen von den grundsätzlichen Regelungen?
4. Wettbewerbsrecht: Folgen von unlauterem Wettbewerb? Wer hat das Recht, gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen?

Komplexaufgaben:
1. Langzeit-Student M kauft Surfbretter, bereitet sie auf und verkauft sie weiter, um etwas Geld zu verdienen. Das findet alles bei ihm zuhause und in seiner Garage statt. Er hat sich von seinem Kumpel, einem Design-Student, Briefpapier und Visitenkarten drucken lassen, auf denen irgendwas mit An- und Verkauf, Surfbrettern und sein Name stand. Er ist nicht im HR eingetragen. M bestellt Farben und Lacke bei einer Firma. Diese geht wegen dem Briefpapier davon aus, dass M ein Kaufmann ist. Stand aber nirgends auf dem Briefpapier. Nach der Lieferung stellt M die Farben in seine Garage und öffnet die Kisten erst nach 3 Wochen, als er die Farbe nutzen will. Da stellt er fest, dass die Farbe schon seit mind. 2 Monaten ausgetrocknet ist. Das erkannte er auch sofort, da die Farben in durchsichtigen Behältern verpackt sind. Hat M Anspruch auf eine Neulieferung?
(15 Punkte)

2. (baut auf Komplex 1 auf) - Kann M sich als "Surfbrett-Factory (Nachname) eKfm" oder so ähnlich ins Handelsregister eintragen lassen?
(7,5 Punkte)

3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt - Herausgabeanspuch (nicht der Fall aus dem Forum, sondern ein neuer Sachverhalt)
(17,5 Punkte)

Die andere Komplexaufgabe habe ich nur überflogen. Es gab auch 3 Fälle. Der erste Fall war eine ganze Seite lang und mit wahnsinnig vielen Daten und Infos bestückt - ich glaube es war irgendwas mit Mängelrüge. Der zweite Fall war dann eine Abwandlung davon. Zum dritten weiß ich nichts mehr.

Sorry, mehr fällt mir nicht mehr ein. Darf gerne ergänzt werden...

Jetzt heißt es wohl warten und hoffen, dass das noch irgendwie gerade so gereicht haben könnte zum Bestehen...

Viele Grüße
Kristina
ThW
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In der zweiten Komplexaufgabe ging es um eine Lieferung von Holz, dieses wurde vom Besteller eingelagert und hatte nach der Einlagerung einen Mangel in Form von Holzwürmern. Ein Gutachten stellt dabei fest, dass der Holzwurm durch die Einlagerung entstanden ist. Weiterhin würde erläutert, dass diese Art der Einlagerung gelebte Praxis ist und seit Jahren ohne jegliche Schäden so praktiziert wurde.

Frage war, glaube ich, ob der Besteller Ansprüche gegenüber dem Lieferanten hat.

Zu dem Sachverhalt gab es noch eine Abwandlung, bei der Holzwurm bereits bei Lieferung im Holz war. Auch hier war die Rechtslage zu prüfen.

Der dritte Fall fällt mir nicht mehr ein.

Alles in allem war diese Komplexfrage nach meinem Empfinden alles in allem sehr komisch und verwirrend...oder Kristina, was meinst du?

Klausur war allgemein, wie Kristina schon beschrieben hat, anders als ich erwartet hatte und wie es die Zusammenfassungen hier im Forum erwarten lassen.

Lösbar war das Ganze iwie denke ich, jedoch sollte man tatsächlich recht gut in der Falllösung drin sein und vorab mit dem roten Buch und den Fällen hier im Forum üben, üben und nochmals üben - mit besonderer Gewichtung auf dem Suchen und Interpretieren von Anspruchsgrundlagen.

Ich habe die Detailaufgaben zum Schluss beantwortet und hatte komischerweise noch fast 45 Min. Zeit und könnte vieles im Gesetz nachschlagen.

Ich hoffe, schlussendlich wird es bei mir gereicht haben um das Thema WIR final abgeschlossen zu haben :)
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