hier die Themen der Klausur am 06.06.2015 in Köln:
1. Jeweils ein Beispiel für eine empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige Willenserklärung.
Wann gilt eine Willenserklärung unter Abwesenden als zugegangen? Wie kann die Bindungswirkung an eine Willenserklärung verhindert werden?
2. Erläutern Sie den Begriff Haftung. Die Leistungsbefugnis wird in zwei Bereiche geteilt. Nennen Sie diese und erläutern Sie beide kurz!
3. Welche besonderen Vollmachten bietet das Handelsgesetz? Welche Unterschiede gibt es zwischen Handlungsvollmacht und Prokura. Unterschied zwischen BGB-Gesellschaft und OHG.
4. Wie ist die Vertretungsbefugnis bei GmbH, KG, OHG und Einzelunternehmung. Welche vier Gründe gibt es für die Auflösung einer BGB-Gesellschaft?
Komplexaufgaben
Welche Standortfaktoren müssen Unternehmen beachten?
Anna kauft sich eine Kaffeemaschine, die nach einem Monat nicht mehr richtig funktioniert. Sie bringt sie zurück und der Verkäufer sagt ihr, sie müsse 120 EUR Reparatur zahlen und 60 EUR anzahlen, weil er ihr vorwirft, die Maschine nicht richtig benutzt zu haben. Ist das zulässig?
Die dritte Aufgabe war genau die gleiche wie in der Musterklausur im Campus mit der stillen Gesellschaft.
Ein Blumenhändler erteilt auf der Betriebsfeier seiner Tochter Prokura. Am nächsten Tag kauft sie sich ein Auto, ein LKW zum Ausliefern der Ware, das Nachbargrundstück und erteilt dem Verkaufsleiter Prokura. Ist die Prokura wirksam und sind die Handlungen so zulässig.
Die andere Komplexaufgabe habe ich mir nicht wirklich durchgelesen.
War alles in allem eine faire Klausur!
