Ich mache mir gerade Gedanken, wie ausführlich die Falllösungen in den WIR 02/03/04 Scheinen ausgeführt werden müssen.
Dienen zb. die Beispielaufgaben in WIR 204 als Vorlage von der Länge oder habt ihr in den Klausuren weniger (Textmenge) geschrieben?
Natürlich müssen alle Gedanken und Möglichkeiten zum Fall angesprochen werden, aber muss man auch soweit ausschweifen mit den Erklärungen?
WIR Falllösungen, wie ausführlich !?
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Aktuell: Kolloquium 08.02.19
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Ich fande die Lösungen in den Beispielaufgaben sehr ausführlich und auf einige Punkte wäre ich erst gar nicht gekommen... Ich habe bei WIR 02 und 03 jeweils das Seminar von Herrn Roth besucht und das war sehr gut. Schade, dass es für solche Fächer keine Seminare gibt, denn die helfen sehr. Hier sind Tipps, die ich aus den Seminaren mitgenommen habe und ich habe beide Module erfolgreich abgeschlossen:
- Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen sollte man mit Paragraphen kennen, dann hat man es leichter bei der Begründung.
- Beantworte die Fälle immer nach dem Schema der Hefte: Einleitungssatz, der die Anspruchsgrundlage nennt und im Konjunktiv verfasst ist. Dann nacheinander die Tatbestandsmerkmale aufzählen und mit der Nennung des entsprechenden Paragrahpen beantworten, ob diese zutreffen. Dann deine Schlussfolgerung ziehen.
- Die Bearbeitungen der Fälle sollte man üben, damit man mit dem Gesetzestext umgehen kann und sich eine Routine entwickelt.
Wichtig ist, dass du immer die entsprechenden Paragraphen nennst. Und versuche auch so Kleinigkeiten zu nennen, wie "Hier ist ein Vertrag durch eine übereinstimmende Willesnerklärung, mit Angebot und Nachfrage, zu stande gekommen. Auf eine möglichst detaillierte Lösung wird schon wert gelegt. Das waren Klausuren, wo man wirklich viel schreibt...
Ich hoffe, ich konnte dir und vielleicht auch anderen Helfen.
- Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen sollte man mit Paragraphen kennen, dann hat man es leichter bei der Begründung.
- Beantworte die Fälle immer nach dem Schema der Hefte: Einleitungssatz, der die Anspruchsgrundlage nennt und im Konjunktiv verfasst ist. Dann nacheinander die Tatbestandsmerkmale aufzählen und mit der Nennung des entsprechenden Paragrahpen beantworten, ob diese zutreffen. Dann deine Schlussfolgerung ziehen.
- Die Bearbeitungen der Fälle sollte man üben, damit man mit dem Gesetzestext umgehen kann und sich eine Routine entwickelt.
Wichtig ist, dass du immer die entsprechenden Paragraphen nennst. Und versuche auch so Kleinigkeiten zu nennen, wie "Hier ist ein Vertrag durch eine übereinstimmende Willesnerklärung, mit Angebot und Nachfrage, zu stande gekommen. Auf eine möglichst detaillierte Lösung wird schon wert gelegt. Das waren Klausuren, wo man wirklich viel schreibt...
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Hey vielen Dank für deine Hilfe 
Samstag steht die Klausur an, mal schauen wies wird, seit ner Woche hab ich so langsam den Durchblick und daher könnte es klappen^^

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zur not anstriche machen.
ich denke nicht, dass jemand was dagegen hat, wenn du es per anstrich formulierst, dafür aber ein oder zwei Paragraphen mehr erwähnst
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