Hallo miteinander,
bin soeben dabei die Komplexfragen abzuarbeiten.
Der Einzelhändler macht Schlussverkauf und verkauft an den Kunden eine Couch. Allerdings möchte der Kunde die Couch erst am Tag abholen. Nachdem die Couch nicht abgeholt wird, schickt der Einzelhändler ein Fax, wo dieser den Kunden auffordert die Couch innerhalb von 2 stunden abzuholen. Die Couch wird auch dann nicht abgeholt. Kann der Verkäufer die Couch weiterverkaufen?
Zentrale Anspruchsgrundlage 433 Abs. 2. Der Gläubiger befindet sich in Gläubigerverzug. Daraus resultierend die TBV oder.
Bin ich auf dem richtigen Weg?
roseskin
Wir 02 Komplex Einzelhändler verkauft Couch
Hallo,
anbei meine Loesung des Falles, diese habe ich von einem Anwalt bestaetigen lassen.
Anspruchsgrundlage: koennte der Ruecktritt vom Kaufvertrag gem. §323 Abs. 1 sein.
Subsumtion:
Die Frage ob der Verkaeufer die Couch weiterverkaufen kann, beinhaltet gleichzeitig die Frage, ob er so einfach aus dem Kaufvertrag herauskommt. Das heisst, hat der Verkaeufer einen Anspruch auf Ruecktritt vom Kaufvertrag? Einen Ruecktritt nach §323 BGB.
Nach Setzung einen angemessenen Frist zur Abholung der Couch, koennte er ( V ) tatsaechlich vom bestehenden Kaufvertrag zuruecktreten, wenn die Couch nach der angemessenen Frist nicht abgeholt wird. Da der Kauefer bereits in Annahmeverzug nach §293 getreten ist, da er ja die Couch an naechsten Tag nicht abgeholt hat. Allerdings hat ihm der K nur eine 2 Stunden Frist gesetzt. , dies ist zu knapp, zudem noch per FAX.
Rechtsfolge: Verkauefer hat keinen Anspruch auf Ruecktritt vom Kaufvertrag nach §323, erst wenn er eine angemessene Frist gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
anbei meine Loesung des Falles, diese habe ich von einem Anwalt bestaetigen lassen.
Anspruchsgrundlage: koennte der Ruecktritt vom Kaufvertrag gem. §323 Abs. 1 sein.
Subsumtion:
Die Frage ob der Verkaeufer die Couch weiterverkaufen kann, beinhaltet gleichzeitig die Frage, ob er so einfach aus dem Kaufvertrag herauskommt. Das heisst, hat der Verkaeufer einen Anspruch auf Ruecktritt vom Kaufvertrag? Einen Ruecktritt nach §323 BGB.
Nach Setzung einen angemessenen Frist zur Abholung der Couch, koennte er ( V ) tatsaechlich vom bestehenden Kaufvertrag zuruecktreten, wenn die Couch nach der angemessenen Frist nicht abgeholt wird. Da der Kauefer bereits in Annahmeverzug nach §293 getreten ist, da er ja die Couch an naechsten Tag nicht abgeholt hat. Allerdings hat ihm der K nur eine 2 Stunden Frist gesetzt. , dies ist zu knapp, zudem noch per FAX.
Rechtsfolge: Verkauefer hat keinen Anspruch auf Ruecktritt vom Kaufvertrag nach §323, erst wenn er eine angemessene Frist gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.