Hallo,
kann mir jemand weiter helfen.
Ist jemandem eine Ausnahme diese Paragraphen bekannt.
Wir haben Land, auf dem zu DDR-Zeiten die LPG einen Schuppen/Lagerhaus gebaut hat. Dieses Gebäude wurde 1991 von der LPG verkauft (ohne unser Wissen).
Nun soll eine Flurneuordnung stattfinden. Nach vielem Papierkrieg stellte sich nun heraus, das damals kein Notar (wie der Paragraph § 311b BGB vorschreibt)
eingeschaltet war und auch im Grundbuch der "Eigentümer" des Gebäudes nicht drin steht. Auf Nachfrage beim Gericht erhielten wir die Antwort, dass zu der Zeit eine
noterielle Beklaubigung nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Zu so einer "Ausnahme" kann ich aber im deutschen Paragraphensumpf nix finden.
Kann mir jemand dazu vielleicht etwas helfendes sagen??
Grüße Speeed