WIR 02 am 16.02.2013

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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anonymous2011
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Hier die Fragen der BGB Klausur vom 16.02.2013:

Detailfragen: (Reihenfolge stimmt nicht)

1.1 3 Pflichten des Mieters und Vermieters nennen
1.2 Erlären warum ein Wohnungsmietvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist
2.1 Konzept vom Franchisevertrag erklären
2.2 Konzept vom Leasingvertrag erklären!
3.1 Welche Rechte hat der Besteller bei Mängel am Werk?
3.2 Welche Folgen hat es wenn die Kosten höher sind als im vorherigen Kostenanschlag?
4.1 Wann kann ein Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?
4.2 ?

Komplexaufgabe 2.1

Fall 1:
K kauft vom Autohändler V einen italienischen Sportwagen (4 Jahre alt und 5000 km Laufleistung).
Nach 2 Tagen bemerkt K, dass der Wagen viel Öl verliert und eine defekte Zylinderkopfdichtung hat.
Er geht zu V und verlangt Nachbesserung. V teilt K mit, er wäre gern bereit den Wagen zu reparieren,aber es gibt
für den Sportwagen keine Ersatzteile mehr.
Frage: Kann K von V den Kaufpreis des Wagens zurückverlangen oder sind eventuell noch andere Voraussetzungen erforderlich?

Fall 2:
Rechtsanwalt M kauft vom Elektrohändler S einen Drucker für private Zwecke (für seine Kinder). Er hat außerdem beim Kauf
eine Garantie mit dem Hersteller H. abgeschlossen. Alle auftretenden Mängel innerhalb eines Jahres werden kostenlos behoben.
Nach 7 Monaten ist der Drucker defekt. Es ist unklar, ob der Defekt aufgrund der fehlerhaften Benutzung durch die Kinder von M. oder durch einen
Materialfehler hervorgerufen wurde.
Frage: Welche Ansprüche hat M. gegen S. und gegen H.?

Fall 3:
Erwin (E.) verkauft an B. einen Golf Caprio für 1500 EUR. Er vereinbart mit B. dass der Golf bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des E. bleibt.
B. möchte mittels Scheck an E. zahlen, doch der Scheck platzt!
Doch B. verkauft den Golf an Dieter (D.). Dafür hat B. den Personalausweis von E. perfekt gefälscht und D. vorgelegt.
Frage: Kann E. von D. Herausgabe des Wagens verlangen oder von B. den erzielten Verkaufserlös?

Komplexaufgabe 3 (nicht gewählt)

ein Fall handelte um Internetkauf und AGB...

mehr kann ich dazu leider nicht sagen..., Bitte um Ergänzungen!


FAZIT: Klausur war anspruchsvoll, aber machbar, zeitlich aber sehr knapp!

PS: Ich bin erstaunt wie gut ich die Fälle noch wiedergeben kann;)
Grundstudium: over and done
Hauptstudium: over and done
Projektbericht: over an done
Diplomarbeit: over and done
Kolloquium: over and done
:D
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