Hallo, ich habe eine integrale Frage!
Ich hatte gestern das Vergnügen mit einer Jurastudentin( bereitet sich gerad intensiv auf das 2. Staatsexamen vor) Recht zu lernen/ ein paar Fälle zu lösen. Bei den Jurastudenten ist es erlaubt sich einen § an einen anderen § handschriftlich in allen zugelassen Texten zu schreiben! Gilt das auch für uns als AKAD Studenten? In den Hinweisen zum Modul steht keine handschriftlichen Verweise, sind damit auch § gemeint?? Ich bitte um Aufklärung.
Was spricht auch dagegen, wenn ich mir auf einen Reiter den ich ins BGB klebe einen § schreibe? In Hinweise zum Modul steht dieser Sachverhalt, als nicht erlaubt drin.
Ganz ehrlich hier sollte die AKAD mal Ihre Vorschriften und Hinweise überarbeiten, an einer Universität wo Juristen das 2. Staatsexamen schreiben und sich intensiv ca. 1 Jahhr darauf vorbereiten, sind Dinge erlaubt die uns als Studenten an einer Fern und Privat FH untersagt sein sollen? Das kann und will ich nicht so recht glauben!
Wie sind denn eure Erfahrungen in den Recht Klausuren?
"Präparation" Gesetzestexte??
Kurz und bündig:
Unbeschriftete Reiter sind erlaubt, ebenso Unterstreichungen in jeder erdenklichen Farbe. Nicht mehr und nicht weniger. Zuwiderhandlungen werden damit bestraft,
dass du kurz vor der Klausur einen komplett jungfräulichen Gesetzestext von der Aufsicht ausgehändigt bekommst
Die Unterschiede zum Jura-Studenten und zum Staatsexamen liegen m.E. auf der Hand:
Der Schwierigkeitsgrad im Staatsexamen/ Jura-Studium ist nicht mal im Ansatz mit dem Niveau vergleichbar, welches von uns verlangt wird. Wenn man dann noch ganze
Tatbestandsvoraussetzungen vermerken dürfte, wäre es wahrscheinlich zu einfach, Stichwort Akkreditierung.
Ich würde dir raten: arbeite die Hefte durch, besorg dir für WIR02 und WIR03 das rote Buch, schau dir die Detailfragensammlungen hier an und dann passt das.
Viel Erfolg!
Unbeschriftete Reiter sind erlaubt, ebenso Unterstreichungen in jeder erdenklichen Farbe. Nicht mehr und nicht weniger. Zuwiderhandlungen werden damit bestraft,
dass du kurz vor der Klausur einen komplett jungfräulichen Gesetzestext von der Aufsicht ausgehändigt bekommst

Die Unterschiede zum Jura-Studenten und zum Staatsexamen liegen m.E. auf der Hand:
Der Schwierigkeitsgrad im Staatsexamen/ Jura-Studium ist nicht mal im Ansatz mit dem Niveau vergleichbar, welches von uns verlangt wird. Wenn man dann noch ganze
Tatbestandsvoraussetzungen vermerken dürfte, wäre es wahrscheinlich zu einfach, Stichwort Akkreditierung.
Ich würde dir raten: arbeite die Hefte durch, besorg dir für WIR02 und WIR03 das rote Buch, schau dir die Detailfragensammlungen hier an und dann passt das.
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Start: 15.02.2010
Grundstudium: over and done
Hauptstudium: over and done
noch 0 von 50 bis zum Diplom...Yeah!!! Es ist vorbei
Ende: 14.06.2013 Diplom-Kaufmann (FH)
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das mit dem Schwierigkeitsgrad sehe ich vollkommen ein.
nur finde ich halt überhaupt nichts verwerfliches dran auf nen reiter einen § zu schreiben.
ich schreib nur wir04 und das rote buch habe ich auch,-)
nur finde ich halt überhaupt nichts verwerfliches dran auf nen reiter einen § zu schreiben.
ich schreib nur wir04 und das rote buch habe ich auch,-)
... verwerflich oder nicht: die Spielregel heißt "gar keine schriftlichen Notizen" - und der § ist auch eine schriftliche Notiz. Wie genau sollte denn vor den Klausuren kontrolliert werden, ob da jemand nur einen Paragraphen auf seinen Reiter geschrieben hat oder doch auch weitere Buchstaben etc.
Viele Grüße
Thomas
Viele Grüße
Thomas
- erdnuckelchen
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Stimme da Tobi zu. So blöd wie es auch ist und so doof ich selbst es auch fand bei dem Modulen - es ist eben so
Im Laufe der Zeit wird man da sehr erfinderisch was die Reiterfarben, -größen, -formen etc. betrifft. Und wenn man immer so damit übt, bekommt man das auch hin, wirklich!
Mal abgesehen davon: Welchen Vorteil habe ich denn davon, draußen auf den Reiter den § draufzuschreiben? Da kann ich doch auch kurz aufblättern (muss ich ja sowieso, wenn ich den richtigen § gefunden habe) und schauen, ob es der richtige ist. Und da ist man dann wieder bei den Reiterfarben, -größen, -formen. Mit ein bißchen Geschick kann man da sich selbst gute Hinweise hinterlassen (auch Querverweise).
Und das A und O bleibt: Üben, üben, üben - dann weiß man auch, wo sich der entsprechende § verstecken könnte!
Also, viel Erfolg! Man schafft das...


Mal abgesehen davon: Welchen Vorteil habe ich denn davon, draußen auf den Reiter den § draufzuschreiben? Da kann ich doch auch kurz aufblättern (muss ich ja sowieso, wenn ich den richtigen § gefunden habe) und schauen, ob es der richtige ist. Und da ist man dann wieder bei den Reiterfarben, -größen, -formen. Mit ein bißchen Geschick kann man da sich selbst gute Hinweise hinterlassen (auch Querverweise).
Und das A und O bleibt: Üben, üben, üben - dann weiß man auch, wo sich der entsprechende § verstecken könnte!
Also, viel Erfolg! Man schafft das...
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse)
Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
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Frag am besten (per Mail oder schriftlich, damit du was in der Hand hast) direkt bei der AKAD nach.
Bei uns in der Ausbildung (Steuerfachangestellten) war es in der Abschlußprüfung vor der Steuerberaterkammer auch erlaubt, Paragraphen an den Rand eines anderen Paragraphen zu schreiben und Unterstreichungen waren auch erlaubt. Die Paragraphen alleine waren bei uns KEINE unerlaubten Randnotizen. Ist allerdings schon lange her.
Bei uns in der Ausbildung (Steuerfachangestellten) war es in der Abschlußprüfung vor der Steuerberaterkammer auch erlaubt, Paragraphen an den Rand eines anderen Paragraphen zu schreiben und Unterstreichungen waren auch erlaubt. Die Paragraphen alleine waren bei uns KEINE unerlaubten Randnotizen. Ist allerdings schon lange her.
@Pielm: Das wird nicht notwendig bzw. von Erfolg gekrönt sein, siehe auch folgenden Auszug aus einem offiziellem Hinweis zu den WIR-Modulen vom Tutor Peter Schneider:
"Ihre eigenen Texte, die Sie in der Klausur damit benutzen können, dürfen aber keine
Kommentierungen oder handschriftliche Verweise enthalten, unbeschriftete (!) Reiter sind erlaubt,
ebenso Unterstreichungen, auch mit Leuchtmarker."
Ich denke, damit ist die Frage des TE vollumfänglich beantwortet
"Ihre eigenen Texte, die Sie in der Klausur damit benutzen können, dürfen aber keine
Kommentierungen oder handschriftliche Verweise enthalten, unbeschriftete (!) Reiter sind erlaubt,
ebenso Unterstreichungen, auch mit Leuchtmarker."
Ich denke, damit ist die Frage des TE vollumfänglich beantwortet

Start: 15.02.2010
Grundstudium: over and done
Hauptstudium: over and done
noch 0 von 50 bis zum Diplom...Yeah!!! Es ist vorbei
Ende: 14.06.2013 Diplom-Kaufmann (FH)
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Hauptstudium: over and done
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Ende: 14.06.2013 Diplom-Kaufmann (FH)
genau, es darf nichts handschriftliches zu finden sein - egal was ... weil nur so gewährleistet ist, daß beim Prüfen der Materialien auch für jeden gleiche Bedingungen herrschen. Sonst müßte vor den Klausuren jemand auch noch überprüfen: sind das nur Paragraphen oder steht da hin und wieder auch mal ein Buchstabe oder eine Abkürzung? Wie lange sollte dann die Kontrolle dauern?
Ach ja: in Düsseldorf hatte ich mal Leute im Seminar sitzen, die meinten, trotzdem allerlei Anmerkungen in ihre Gesetzestexte schreiben zu können. Die haben dann ein von der AKAD zur Verfügung gestelltes Exemplar Gesetzestexte verwenden dürfen. Flammneu. Dummerweise dann auch ohne Fähnchen etc. Man tut sich also nicht wirklich einen Gefallen, wenn man hier Herumtricksen möchte....
Viele Grüße
Thomas
Ach ja: in Düsseldorf hatte ich mal Leute im Seminar sitzen, die meinten, trotzdem allerlei Anmerkungen in ihre Gesetzestexte schreiben zu können. Die haben dann ein von der AKAD zur Verfügung gestelltes Exemplar Gesetzestexte verwenden dürfen. Flammneu. Dummerweise dann auch ohne Fähnchen etc. Man tut sich also nicht wirklich einen Gefallen, wenn man hier Herumtricksen möchte....
Viele Grüße
Thomas
kann mir bitte jemand sagen was / genau welches "rote Buch" gemeint ist? Welche Gesetzestextesammlung / etc. ist das?
Genügt es, nur dieses zu kaufen oder sollte man sich noch etwas zur Vorbereitung anschaffen?
Ich schreibe in 2,5 Wochen, vielen Dank für eure Hilfe
Genügt es, nur dieses zu kaufen oder sollte man sich noch etwas zur Vorbereitung anschaffen?
Ich schreibe in 2,5 Wochen, vielen Dank für eure Hilfe
- erdnuckelchen
- Forums-Scout
- Beiträge: 449
- Registriert: 17.06.08 10:52
- Wohnort: Norddeutschland
Es handelt sich um dieses Buch:
http://www.amazon.de/Rechtsf%C3%A4lle-a ... 915&sr=1-1
Ich hatte es damals auch und glaube, dass es nach wie vor eine sehr gute Vorbereitung darstellt.
Wenn man sich die hier geposteten Klausurfälle herausschreibt und gezielt übt (viele Fälle sind aus diesem Buch!), dann ist man mit diesen und den Übungen aus den Lektionen gut vorbereitet.
Viel Erfolg!
http://www.amazon.de/Rechtsf%C3%A4lle-a ... 915&sr=1-1
Ich hatte es damals auch und glaube, dass es nach wie vor eine sehr gute Vorbereitung darstellt.
Wenn man sich die hier geposteten Klausurfälle herausschreibt und gezielt übt (viele Fälle sind aus diesem Buch!), dann ist man mit diesen und den Übungen aus den Lektionen gut vorbereitet.
Viel Erfolg!
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse)
Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
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