Hallo Zusammen,
habe bezüglich der Vorgehensweise in der Fallbearbeitung eine Frage an euch. Habe die SuFu genutzt und keine passende Antwort gefunden.
Ich gehe bisher so vor, dass ich mir die Anspruchsgrundlage raussuche und (ähnlich wie das "Rote Buch" es tut) mir die Voraussetzungen in Form einer kleinen Aufzählung aufschreibe. Anschließend führe ich die Überprüfung (Subsumtion) durch.
Meine Frage ist, hat jmd. Erfahrung darin gemacht ob der Korrektor, die Aufzählung der Voraussetzungen, in Form einer Liste akzeptiert oder lieber in "Textform" haben möchte.
Gruß