Hallo,
Falls Einige von Euch schon freiberuflich als Übersetzer arbeiten, könnt Ihr mir sagen, wie es sich mit der Steuerpflicht bzw. Gewerbeanmeldepflicht verhält wenn man
a) sich neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit noch ein paar Euro als Übersetzer dazuverdient
b) von Übersetzungsaufträgen seinen Hauptunterhalt bestreitet
Welche Schritte müssen erfolgen, um diese Tätigkeiten "legal" ausüben zu können, also Gang zum Finanzamt, Gewerbeamt etc?
Vielen Dank!
Gruß
kiwi
Fragen an freiberufliche Übersetzer
Das ist kein Gewerbe, also brauchst du keine Gewerbeanmeldung machen.
Es ist eine sogenannte freiberufliche Tätigkeit (in Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit).
Beim Finanzamt kannst du es melden, falls du eine Steuernummer benötigst, ansonsten reicht es auch aus, wenn du in
deiner Einkommensteuererklärung eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung erstellst und den Gewinn / Verlust dann erklärst. Es sei denn, du hättest dich dafür entschieden, eine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, dann müßtest du als Existenzgründer die erste Zeit eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.
Am besten laß dich da - wenn es auch nur einmalig ist - von einem Steuerberater beraten, damit du keine groben Fehler machst, vor allem in Sachen Umsatzsteuer.
Es ist eine sogenannte freiberufliche Tätigkeit (in Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit).
Beim Finanzamt kannst du es melden, falls du eine Steuernummer benötigst, ansonsten reicht es auch aus, wenn du in
deiner Einkommensteuererklärung eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung erstellst und den Gewinn / Verlust dann erklärst. Es sei denn, du hättest dich dafür entschieden, eine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, dann müßtest du als Existenzgründer die erste Zeit eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.
Am besten laß dich da - wenn es auch nur einmalig ist - von einem Steuerberater beraten, damit du keine groben Fehler machst, vor allem in Sachen Umsatzsteuer.
Super, danke Pielm.
Weißt Du zufällig (vielleicht auch aus Erfahrung), wie es sich mit den potentiellen Auftraggebern verhält? Verlangen die meisten, dass der Übersetzer eine Steuernummer vorweisen kann oder vergeben sie sogar die Aufträge nach diesem Kriterium?
Weißt Du zufällig (vielleicht auch aus Erfahrung), wie es sich mit den potentiellen Auftraggebern verhält? Verlangen die meisten, dass der Übersetzer eine Steuernummer vorweisen kann oder vergeben sie sogar die Aufträge nach diesem Kriterium?
Das weiß ich leider nicht.
Aber im Grunde es es für deinen Auftraggeber egal:
Wenn du Umsatzsteuer verrechnest, dann mußt du die auf deinen Preis aufschlagen. Dein Kunde kann sie sich wieder holen.
Wenn du keine in Rechnung stellst, bezahlt dein Kunde deinen Netto-Stundenlohn. Das ist vor allem ein Vorteil für Privatkunden, die die Umsatzsteuer
sich nicht vom Finanzamt zurückholen können und dadurch mehr zahlen.
Ansonsten kann ich dich auf das folgende weltweit größte (?) Übersetzer-Forum verweisen:
www.proz.com
Da kann dir bestimmt jemand genauer antworten.
Aber im Grunde es es für deinen Auftraggeber egal:
Wenn du Umsatzsteuer verrechnest, dann mußt du die auf deinen Preis aufschlagen. Dein Kunde kann sie sich wieder holen.
Wenn du keine in Rechnung stellst, bezahlt dein Kunde deinen Netto-Stundenlohn. Das ist vor allem ein Vorteil für Privatkunden, die die Umsatzsteuer
sich nicht vom Finanzamt zurückholen können und dadurch mehr zahlen.
Ansonsten kann ich dich auf das folgende weltweit größte (?) Übersetzer-Forum verweisen:
www.proz.com
Da kann dir bestimmt jemand genauer antworten.