Veranlagungszeitraum STL01

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JanHus
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Da diese Diskussion immer wieder auch hier im Forum geführt wurde, welcher VAZ denn nun beim jeweiligen Klausurtermin zu berücksichtigen ist, sprich, auch welche Ausgabe der Gesetzestexte zu wählen ist, gibt es nun ein offizielles Statement der AKAD hierzu:
STL01, Information Veranlagungszeitraum

Liebe Studierende,

im Fach Steuerlehre sind wir vor einigen Jahren dazu übergegangen, die Lernmittel ausschließlich elektronisch zur Verfügung zu stellen, damit die Aktualität gewährleistet ist. Die aktuellste Version befindet sich in der Virtuellen Hochschule im Modul STL01 im Ordner „Inhalte/Lernmittel“. Diese Information finden Sie auch im Modulwegweiser.

Die Klausuren orientieren sich immer an dem Gesetzesstand des Vorjahres. Für die Monate Januar und Februar gilt aber eine Übergangsregelung, d.h. zum Beispiel: wenn Sie im Januar/Februar 2012 die Klausur schreiben, würden Sie normalerweise noch nach dem Gesetzesstand von 2010 schreiben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Klausur schon nach dem Gesetzesstand von 2011 zu schreiben. Wenn Sie sich dafür entscheiden, vermerken Sie dies bitte auf der Klausur. Der Korrektor/die Korrektorin wir dies bei der Bewertung Ihrer Arbeit berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AKAD-Team
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noch 0 von 50 bis zum Diplom...Yeah!!! Es ist vorbei :D

Ende: 14.06.2013 Diplom-Kaufmann (FH)
hallo_sos
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ich werde STL01 im März schreiben, nach Rücksprache mit der AKAD
kann ich auch da noch VAZ 2010 benutzen. Es muss nur deutlich vermerkt werden.

VG
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