STL01 vom 14.01.2011 in Düsseldorf

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JanHus
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Hallo zusammen,

ich habe unten der Einfachheit halber mal die Klausur vom 13.02.2011 hier rein kopiert - sie ist so ähnlich wie die vom Wochenende, ich habe sie in Teilen modifiziert!
Wenn noch jemandem etwas dazu einfällt- bitte ergänzen. Was mich total ärgert: Die von mir favorisierte Kombi GewSt+USt war in keiner der Komplexaufgaben zu finden.
Trotz der Tatsache, dass es die Klausur schon einmal gab, fand ich sie echt knackig...Ich hoffe, es war gut genug. :?
Das Seminar von Herrn Haas war ganz gut; wie wohl der Schwierigkeitsgrad meiner Einschätzung nach in der Klausur ein ganzes Stück über den Übungen im Seminar lag.
Gut, das ist wohl so...


1)Welche Steuerarten sind berührt: Nenne die Steuerart, Berechnungen/Begründung nicht
erforderlich

a) Die Sanus AG aus Darmstadt verkauft Medikament gegen Erkältung an Apotheker
Heribert Heiler
b) Apotheker Heiler verkauft Medikamente an Kundin
c) Marianne kauft im Reformhaus einen Tee
d) Zu beginn Frühjahr meldet Richard sein Saisonkennzeichen an.
e) Nina schenkt ihrer Enkeln zur Prüfung ein Auto
f) Zur Finanzierung des Autos nimmt sie einen Kredit auf.


2) Abgabenordung unterscheidet in endgültige und nicht endgütige (vorläufig, vorbehalt der Nachprüfung) Festsetzung von Steuern. Wie wird in folgenden Fällen die Festsetzung erfolgen. Kreuze in Tabelle, keine Begründung.

a) Gerold erbt von seinem Freund 100.000 Euro. Der Brüder des Geold fechtet
Testament an.
b) Der Arbeitnehmer Günther gibt seine ESt für 2008 im Mai 2009 ab. Er fügt seine Belege und elektronische Steuerkarte bei. Das Finanzamt ermittelte das zu versteuernde Einkommen.
c) Der Unternehmer Essig gibt seine ESt, GewSt und USt für 2008 im Dezember 09 ab. Er fügt Bilanz bei aber für Frühjahr 2010 Betriebsprüfung geplant.


3) handelt es sich um Werbungskosten, Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastungen der privaten Lebensführung. Kreuze in Tabelle (keine Begründung)

a) Unterhalt an seine Frau
b) Unterhalt an seine Kinder
c) Versicherung des Pianisten für Piano
d) Kauf Anzug des Pianisten
e) ???







4) Prüfen ob es sich um einen Unternehmer im Sinne des UStG handelt und Gewerbesteuerpflicht besteht. Begründung mit Gesetz.

a) Angestellter A vermietet Häuser für 1000€ mnt.
b) ??
c) GBR verwaltet Wohnungen und Häuser


5) Herr Fröhlich bezog eine Jahreslohn von 60.000 Euro und Frau Fröhlich bezog einen Jahreslohn von 16.000 Euro. Sie sind frisch verheiratet.
Welche Lohnsteuerklassen sollten Sie wählen – Begründen sie ihre antwort.



Komplexaufgabe II

1. Bert Brettl in Altenberg (Erzgebirge) im Winter eine Ski/ und Snowboradschule im
Sommer Kurse in Nordic Walking. Außerdem verkauft er Ski und Wanderzubehör und
vermietet eine Ferienwohnung.

Da UN tätigte im Dezember 09 folgende Umsäte. Zahlenangaben Nettowerte.
Prüfen sie ob es sich um steuerbare, steuerpflichtige Umsätze handelt. Ermitteln Sie die
BMG der UST, den Steuersatz und dessen Betrag. Begründung Gesetz. Des weitern ist Brettl Unternehmer nach Gesetzes.

a) Brettl gab Skiunterrichte. Erhielt bar 250 Euro.
b) er verlieh Skianzug für 300 Euro
c) an britische Urlauberin verkaufte er Skianzug für 220 Euro. Er war aus der letzten Saison und koste 300Euro.
d) dem Verkäufer Fleißig überlasst er ein paar Skischuh. Diesem kamen in Einkaufpreis 50 Euro und kosten im Laden 75. Euro. Schuhe geschenkt.
e) er verkauft den alten Skianzug seiner Frau für 100 Euro an den Gebrauchtwagenhändler.


2.) Bettina Brettl betreibt Imbiss am Skihang in Altenberg. Sie ermittelt Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG. Vorläufiger Gewinn 2009 beträgt 32000 Euro. Bei der Ermittlung wurden folgende Sachverhalte nicht berücksichtigt.
Bestimmen sie die Einkunftsart, ermitteln sie die Einkünfte der Bettina Brettl. Und charakterisieren sie die Einnahmen Überschuss Rechnung nach §4 Abs. 3 EStG. Ist sie Unternehmer nach dem Gesetz.

a) Bettina erwarb im Juni 2009 ein Gerät mit dem sie Geldscheine prüfen kann. Nutzungsdauer 7 Jahre. Für 120 Euro zzgl. USt
b) im September 2009 verkauft sie einen Kühlschrank der eine buchwert von 50 Euro betrug für 100 Euro zzgl. USt.
c) als Ersatz kauft sie einen neuen im September 09 er kostete 2000 Euro zzgl. USt. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre.
d) eine Kundin prellte die Zeche. 40,- Euro einnahmen entgingen ihr.
e) der Köchin bezahlte sie ein Seminar für 200 Euro zzgl. USt

3.) Bettina Brettl erbrach im Jahr 2009 folgende Leistungen an Ihre Angestellte. Entscheiden sie ob diese Leistungen beim Empfänger lohnsteuerfplichtiger oder freier Arbeitslohn ist. Begründung mit Gesetz.

a) Köchin überlässt sie für 4 Monate eine kl Wohnung. Die Köchin muss 4 Euro/qm zahlen, entspricht der ortsüblichen Miete
b) Köchin besucht Seminar, dieses kostete 200 Euro zzgl. USt
c) Kellnerin bekommt Abfindung, da sie gekündigt hat und keine neue stelle bekam.
d) alle Mitarbeiter erhalten Weihnachtsgeld 500 Euro.
e) ??
f) Betriebsausflug nach Tschechien mit Kochkurs (o.ä)- Kosten pro Person 60€
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JanHus
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Noten sind online - für Leipzig! :D
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libelle
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Hallo,

ich stecke gerade in den Vorbereitungen zu STL.

Aus den Aufgaben, die gepostet wurden, hätte ich eine Frage. Zur Komplexaufgabe II Nr. 2. Welche Gesetze werden bei b) und e) berührt? So ganz bin ich noch nicht durchgestiegen... :(

Dankeschön für einen Denkanstoss!
Bildung ist der beste Reiseproviant für die Reise zum hohen Alter.
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JanHus
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JanHus hat geschrieben:
b) im September 2009 verkauft sie einen Kühlschrank der eine buchwert von 50 Euro betrug für 100 Euro zzgl. USt
Hierbei handelt es sich meiner Ansicht nach um §15 EStG - Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb - gehört ja zur BGA des Unternehmens (Stichwort Buchwert)
JanHus hat geschrieben: e) der Köchin bezahlte sie ein Seminar für 200 Euro zzgl. USt
Das müsste eigentlich eine ganz normale Betriebsausgabe i.S.d. §4 Abs. 4 EStG sein - sofern man unterstellt, dass dieses Seminar betriebliche Ursachen bzw. Effekte hat.
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libelle
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Dankeschön! Das hilft mir! Habe das Gefühl den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen! :roll:

Schönes Wochenende!
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teemo
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Noten nun auch in Stuttgart online.. :)
Christina1979
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hmmm, Pinneberg immer noch nichts?! Ich hoffe, kein schlechtes Zeichen? :(

Kaum gemeckert, schon sind die Noten online.... Yeah, nie mehr Steuerrecht...;-)
Positiv denken.....;-)
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