Vom Kultusministerium. Und dort glaube ich von der einzigen Person die Ahnung von der materie hat
O-Ton:
Sehr geehrter Herr Geimer,
Studierende der AKAD/WHL können und dürfen kein Praxissemester absolvieren. Dieses wird in enger Abstimmung zwischen den staatlichen Universitäten und den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung durchgeführt. Die AKAD/WHL ist als Privathochschule an diesem System nicht beteiligt.
Bei der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst müssen Sie 52 Wochen Betriebspraktikum nach den Vorgaben des entsprechenden Merkblatts nachweisen. Ersetzt werden kann das Betriebspraktikum durch den Nachweis von mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung oder den Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung. Ein Praxissemester müssen Studierende der AKAD/WHL nicht nachweisen.
Die erläuterten Regelungen gelten in Baden-Württemberg einheitlich für das ganze Land.