Hallo zusammen,
nachfolgend die Klausuraufgaben zu WIR04 am 19.11.2011 in Stuttgart.
Das Seminar war in zwei Gruppen geteilt. Ich war in der Gruppe von Prof. Dr. Klink. Ein sehr informatives Seminar, mit vielen Übungsfällen und Beispielen an der Praxis zur Verdeutlichung. Daumen hoch für das Seminar + den Prof.
Nun zu den Klausurfragen, soweit ich mich noch erinnern kann:
Detail:
1.1
a) Bestandteile eines Vertrags nennen.
b) Wann ist ein Angebot nicht bindend?
c) Was versteht man unter Innen- und Außenverhätlnis
1.2
a) 5 Formvorschriften nennen
b) Welche zwei Funktionen haben Formvorschriften?
c) Folgen bei Nichteinhaltung
1.3
a) Besondere Vollmachten nennen (Duldungsvollmacht / Anscheinsvollmacht)
b) Folgen Vertreter ohne Vollmacht
c) Unterschied von Handlungsvollmacht zu Prokura
1.4
a) Erläutern Sie mit ihren eigenen Worten die Begriffe "Offener Einigungsmangel" und "Versteckter Einigungsmangel"
b) Eigenschaften von stillen Gesellschaft (5 Eigenschaften aufzählen)
c) Wer haftet bei der stillen Gesellschaft?
Komplex I:
1. Fall:
Drei Nachbarn kaufen zusammen einen Rasenmäher und jeder bezahlt 1/3 des Kaufpreises.
Jeder der drei mäht mit dem Rasenmäher den Rasen in seinem eigenen Garten.
b) Drei Nachbarn kaufen zusammen einen Rasenmäher und jeder bezahlt 1/3 des Kaufpreises.
Jeder der drei mäht mit dem Rasenmäher den Rasen in seinem eigenen Garten.
Zusätzlich verleihen die Nachbarn den Rasenmäher gegen Entgelt in der Nachbarschaft.
Frage: Liegt bei a oder b eine Gesellschaft vor?
2. Fall:
Bürohandel H bietet dem Rechtsanwalt R per Telefax Kopierpapier an und versieht
das Angebot mit dem Hinweis "so lange Vorrat reicht".
Nach einigen Tagen stellt R fest, dass er Kopierpapier benötigt und bestellt
das Papier telefonsich bei
Frage: Ist ein Vertrag zu Stande gekommen?
3. Fall:
Unternehmer K erteilt seiner Frau E Gesamtprokuar zusammen mit dem Prokuristen P.
Die Gesamtprokura wird in das Handlesregister eingetragen.
Nach einigen Wochen kauft die E zu sehr günstigen Konditionen Material bei einem Lieferanten.
Weder K noch P wissen davon.
Das Material wird geliefert und verarbeitet.
Der Lieferant wendet sich mit seiner Forderung an den
Frage: Muss K diese Forderung gegen sich gelten lassen?
4. Fall:
OHG Gesellschafter A möchte:
a) neue Regale für das Lager kaufen
b) Prokurist bestellen, weil er jemand braucht, der ihm Arbeit abnimmt.
c) neue Filiale in einem anderen Stadtteil gründen, weil das Geschäft
Mitgesellschafter B weiß davon nichts. Ein spezieller Gesellschaftsvertrag liegt nicht vor.
Ist dies wirksam im Innenverhältnis?
Wie verhält es sich im Außenverhältnis?
Komplex II:
Nicht angeschaut - bitte ergänzen!
Gruß