WIR03 - Fallfrage

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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mia07
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Registriert: 26.09.08 11:03

Kann mir denn jemand Lösungsansätze für folgenden Fall geben:

Fall mit der missglückten Reinigung aus dem roten Buch, nur das die im Hotel gespielt hat. ReinigungsMA geht aus Unachtsamkeit eine Vase (2.000€ Schaden) im Hotelzimmer während Reinigungsarbeiten zu Bruch und später kommen Vorhänge (20.000€ Schaden)total zerpflückt aus der Reinigung. Gutachter hat fest gestellt, dass diese nicht mehr zu retten sind. Hotel verlangt nun Schadensersatz durch den MA in Höhe von 22.000€. Es gibt aber noch AGB des Hotel in welchen steht, dass max. Zehnfaches des Ausfalles (?) rückgefordert werden kann…. Und somit erklärt sich MA bereit, max. 6.000€ Schadensersatz zu zahlen. Rechtslage klären.

Ich danke ecuh schon vorab. Irgendwie komme ich damit nicht klar.
Dem Frechen gehört die Welt! Dem Bescheidenen die Weisheit! ;-)
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