Kann mir denn jemand Lösungsansätze für folgenden Fall geben:
Fall mit der missglückten Reinigung aus dem roten Buch, nur das die im Hotel gespielt hat. ReinigungsMA geht aus Unachtsamkeit eine Vase (2.000€ Schaden) im Hotelzimmer während Reinigungsarbeiten zu Bruch und später kommen Vorhänge (20.000€ Schaden)total zerpflückt aus der Reinigung. Gutachter hat fest gestellt, dass diese nicht mehr zu retten sind. Hotel verlangt nun Schadensersatz durch den MA in Höhe von 22.000€. Es gibt aber noch AGB des Hotel in welchen steht, dass max. Zehnfaches des Ausfalles (?) rückgefordert werden kann…. Und somit erklärt sich MA bereit, max. 6.000€ Schadensersatz zu zahlen. Rechtslage klären.
Ich danke ecuh schon vorab. Irgendwie komme ich damit nicht klar.