ich habe grad das Gefühl, gar nix mehr zu wissen und stelle mal ein paar bunte Fragen ein, die ich so gefunden habe, in der Hoffnung, ihr könnt mir helfen:
1. Sachverhalt: Herr Müller repariert in Freizeit Autos für Freunde: Unsatz ist 60T€, Gewinn=20T€. Bisher hat er keine Steuern gezahlt, was würde denn hier bei ihm anfallen?
2. Welche Steuerarten werden berührt:
a) Rentner verkauft seine Möbel
b) Mit meinem Lottogewinn kaufe ich mir ein Haus und verschenke einen Teil
c)Sachverhalt: Rentner veräußert Grundstück, das jahrelang in Familienbesitz war - die Lösung sieht hier vor, dass nur Gewerbesteuer gezahlt werden muss, nicht aber USt, da zwischen Kauf des Grundstücks durch den Rentner und dem jetzigen Wiederverkauf mehr als 10 Jahre verstrichen sind. Letzteres finde ich nicht belegbar im Gesetz... wo steht das?
3. Beispiel aus dem EStG für Freigrenzen und Freibeträge mit §
4. Ab wann ist USt erforderlich?
-> ist die Antwort in § 1b (3) Nr. 2 USt zu finden: unter 12500Euronen keine USt??
5. Ab wann ist GewSt erforderlich??
Danke
