
Nein, mal im Ernst:
In den AKAD-Unterlagen steht, dass die Bindungsfrist der Option 10 Jahre beträgt. Irgendwie kann ich das im Gesetz nicht finden. Wer kann mir sagen, wo es steht? Bin blind...
Danke euch

Ich verstehe deine Argumentation, denn auch ich habe ja zu einer Bindungsfrist, wie die AKAD sie definiert in den Lernheften, im Gesetz/Richtlinien nichts gefunden. Wenn du aber mal im Netz so einiges dazu liest, wirst du feststellen, dass nicht nur die AKAD es so darstelltFriedow hat geschrieben:Hi Rennmaus82, Erdnuckelchen,
Ihr beschäftigt Euch mit einem Problem, das zugegeben durch das Beispiel Janko auf Seite 36 der STL01-Lektion keine Klarheit gibt. Das Beispiel vermittelt den Eindruch, dass § 9 UStG und § 15a UStG in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Das ist aber nach meinem steuerlichem Verständnis NICHT der Fall. Hier hätten die Autoren sauberer trennen müssen und diese Auffassung würde ich ihnen gegenüber jederzeit vertreten.
Ihr wißt aus anderen Gesetzesvorschriften, dass diese auch Auskunft geben über Form und Fristen. § 9 UStG enthält in seinen drei Absätzen keine Info über eine Bindungsfrist. Ergänzend hierzu sagt Abschn 148 in Abs. 3 UStR, dass für die Option KEINE besondere Form und Frist vorgesehen sind. D.h. mit anderen Worten: der Unternehmen kann, solange gegen den Umsatzsteuerbescheid noch ein Rechtsmittel möglich ist, die Option widerrufen. Eine Bindungsfrist von 5 oder 10 Jahren mit Verweis auf § 15a UStG trifft daher nicht zu.
Gruß Friedow