WIR04 (BWL22) vom 7.12.19

Die Unternehmen und deren betriebliche Abläufe.
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islich
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Registriert: 04.12.17 13:06

HIer ein Teil der Prüfung vom 7.12
An die zweite KOmplexaufgabe kann ich mich leider gar nicht erinnern, vielleicht kann jemand ergänzen.

Deitailaufgaben:

1. Wie heißt die Vertragsart bei der die Herstellung von beweglichen Sachen Gegenstand ist? Wer gilt als Hersteller?
2. Wie werden AGB wirksam in den Vertrag eingebunden?
3. Für welche Schäden entstehen keine Ansprüche laut Produkthaftungsgesetz ? (und noch eine weitere Frage zum ProdHaftG die mir nicht mehr einfallen will)
4. Rechtsfolgen für Leistung und Gegenleistung bei Unmöglichkeit §

Komplexaufgabe 1

1.1 KG -> KOmmanditist hat seine Einlage von 15k einbezahlt, zu späterem Zeitpunkt hat er nochmal 35k in KG eingebracht. Komplementär nur Know-How und Beziehungen eingebracht. KG hat bei Unternehmen offene Rechnung über 22k. Bei wem kann das Unternehmen seinen Anspruch geltend machen?

1.2 A kauft bei Kaufmann Schreibtisch auf Maß, beim Anliefern macht Mitarbeiter von Kfm Schäden im Treppenhaus des A. Welche Ansprüche hat A?
Abwandlung: Mitarbeiter bringt vor Bestellung Muster mit zu A, Schaden wird dann angerichtet -> welche Ansprüche?

1.3 A kauft von B Gemälde (Einzelstück), ausgemacht ist auch Instandhaltung des Rahmens. Zahlung bei Abholung an anderem Tag. Gemälde wird bei B gestohlen trotz Alarmanlage etc. B verlangt Zahlung des Kaufpreises. Kann er dies geltend machen?
A kauft sich ähnliches Gemälde für 750eur mehr und verlangt diesen Mehraufwand jetzt von B. Kann er diesen Anspruch geltend machen?
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