Klausur WIR29 am 21.10.2017

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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JaninaW
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Registriert: 07.09.16 13:19

Hallo zusammen,

hier einmal eine Übersicht, was in der Klausur am Samstag alles dran kam, versuche mich so gut wie möglich zu erinnern :)
Detailfragen:
1) 5 Handlungen nennen, die durch das UWG verboten sind
2) Wann ist ein Produkt fehlerhaft laut ProdHaftG? Welche Ansprüche entstehen daraus?
3) Was sind die Besonderheiten einer "fehlerhaften Gesellschaft"?
4) Haftung der oHG, KG und GmbH erläutern + Gesetzesangaben

Komplexaufgabe:
Da habe ich mich für die 2 entschieden, wo 3 Fälle angegeben waren.
1) Eine Frau (Geschäftsführerin einer GmbH) hat für ihre Angestellte eine Bürgschaft aufgenommen. Diese wurde per E-Mail verschickt mit Zeichnung der GmbH. Die Bürgschaft war in Höhe von 3000€. Nun soll die Geschäftsführerin das Geld bezahlen, meint aber, dass diese nicht gültig sei, weil sie kein Handelsgewerbe betreibt.
Wie ist die Rechtslage? Muss sie die Schuld begleichen?

2) Zwei Freunde betreiben zusammen ein Geschäft für Weinproben. Sie haben keine Angestellte und der Umsatz ist auch sehr gering. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erfolgt. Sie bestellen 60 Flaschen Wein von einem Großhändler. Nach einem Monat wird dieser für eine Weinprobe verwendet. Sie stellen fest, dass alle Flaschen einen Essigstich haben. Beim Lieferanten wird Nachlieferung angefordert, dieser lehnt dies allerdings ab, da schon ein Monat vergangen ist.
Wie ist die Rechtslage? Muss der Lieferant nachliefern?

3) Ein Prokurist von einem Restaurant hat folgende Geschäfte getätigt:
- Kauf eines Gabelstaplers
- Aufnahme eines größeren Darlehens um den Gabelstapler zu bezahlen
- Abschluss einer Grundschuld auf das Restaurantgrundstück, als Sicherheit für das Darlehen
- Kauf eines Grundstückes, notariell beurkundeter Vertrag
Der Restaurantinhaber ist nicht sehr begeistert. Sind die Geschäfte gültig?

Vielleicht kann einer ja die erste Komplexaufgabe ergänzen :)

Liebe Grüße
Janina
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