WIR29 - 22.07.2017

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Pan-Hamburg
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WIR29 HaGeWe Recht - 22.07.2017

Im Grunde eine inhaltlich machbare Klausur, jedoch vollkommen unangemessen im Umfang. Eine wirklich umfassende Bearbeitung der Aufgaben, die Punktabzüge aufgrund mangelnder Detailtiefe vermeidet, ist kaum möglich. Leider häufiger der Fall, werde wohl mal Stenografie lernen müssen…


Detailfragen (Es gab vier Fragenkomplexe mit jeweils zwei bis drei Unterfragen, kann mich nicht mehr an alle erinnern)

Prokura
- Ist eine Prokura beschränkbar

OHG
- Vier Merkmale OHG

GmbH Recht
- Wie ist grundsätzlich das Stimmrecht geregelt

Aktienrecht
- Nennbetragsaktien vs. Stückaktien
- Rechte der Aktionäre, welche zwei Gruppen von Rechten gibt es, je zwei Beispiele

Komplex B1

Teilaufgabe 1

Naturkostladen, ein lebensälterer Inhaber eines Naturkostladens schließt Vertrag mit einem neuem Teilhaber ab mit der Absicht, dass dieser später den Laden weiterführt. Der Rechtsanwalt des Inhabers meldet Bedenken an, dass nunmehr eine Anmeldung ins Handelsregister notwendig sei.
Der neue Teilhaber merkt bald, dass der Laden schlecht läuft. Er beabsichtigt, ein gleichartiges Geschäft an einem anderen Ort aufzumachen. Bis es soweit ist und er eigenständig arbeiten kann, will er noch im gemeinsamen Geschäft weiterarbeiten.
Haben Sie hierbei Bedenken?
Meiner Meinung nach zielte die Aufgabe darauf ab, festzustellen, dass es sich hierbei um eine OHG handelt, diese eintragungspflichtig ist und dass in der Absicht des neuen Teilhabers ein Verstoß gegen das interne Wettbewerbsverbot der Gesellschafter zueinander bestehen könnte.

Teilaufgabe 2

Fischhändler Hülsen und der verdorbenen Fisch (siehe Musterklausur, Lernskripte im Forum etc.)
Meiner Meinung nach zielte die Aufgabe darauf ab, den wegen verspäteter Mängelrüge erloschenen Gewährleistungsanspruch des Fischhändlers, festzustellen.

Teilaufgabe 3
Hermann und die Altschulden. Im Fall ging es um einen Unternehmenskauf. Der Käufer hatte mit dem Verkäufer Haftungsausschluss vereinbart, jedoch wurde es versäumt, diesen Haftungsausschluss ins Handelsregister einzutragen. Nach einigen Wochen meldet sich ein Lieferant, der die Begleichung einer älteren Verbindlichkeit, aus der Zeit vor dem Unternehmensverkauf, einfordert. Von wem kann der Lieferant die Begleichung fordern.
Meiner Meinung nach zielte die Aufgabe darauf ab, grundsätzlich festzustellen, dass der Haftungssauschluss aufgrund versäumter Eintragung nichtig ist und somit die Begleichung der Altschulden sowohl vom Verkäufer als auch Käufer des Unternehmens gefordert werden kann.

Komplex B2

Nicht bearbeitet
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