WIR28 am 14.01.2017

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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annestudi
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Beiträge: 11
Registriert: 04.01.15 11:14

Da auch ich mich freue wenn ich sehe, durch was die anderen so "durch mussten" die Themen der heutigen Klausur

Detailfragen (je 5 Punkte)
1. 5 Leistungsstörungen nennen und zu jedem ein Beispiel aus dem Dienst-/ bzw. Arbeitsvertrag
2. Die Rechte des Käufers bei Sachmangel nennen & den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklären
3. 3 dingliche Rechte an beweglichen Sachen nennen, erklären wie der Eigentumsübergang bei Eigentumsvorbehalt vonstatten geht
4. je 3 sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflichten des Vermieters und(!) des Mieters nennen und erklären wieso ein Mietverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist.

Komplexaufgaben
erster Block (habe ich nicht genommen daher bitte vervollständigen wenn ich was nicht richtig dargestellt hab)
b1.1. Man fährt mit dem Auto in die Waschanlage, großes Hinweisschild, dass per AGB nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit übernommen wird. Beim Waschen verfängt sich ein (ja wie heißen die Dinger... rotierender Wedelarm halt) am Auto und reißt ein Teil ab. Später kommt raus, dass dies auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist. Am Auto ist ein Schaden von 500,- EUR entstanden. Kann man von der Waschanlage Schadenersatz verlangen?
b1.2 Sie haben zu einem Termin Holz bestellt. LKW kommt an dem Tag auch, keiner macht die Tür auf, LKW fährt wieder weg. Auf dem Rückweg kommt es zu einem Unfall, das Holz verbrennt. Lieferant L möchte dennoch von Ihnen den Kaufpreis.
b.1.3 Heizanlagen Fall - Heizanlage wird eingebaut mit kosten über dem vorherigen Kostenvoranschlag. Was muss gezahlt werden.
Abwandlung (ich fand, dass hier nicht klar hervor ging ob man beide varianten hätte bearbeiten müssen): Heizanlage rumpelt. Installateur übergibt die Rechnung gem KVA und meint: erst zahlen, dann kann über die Beseitigung des Rumpelns gesprochen werden.

zweiter Block
B.2.1 Der Gebrauchtwagenfall - K Kauft einen bestimmten PKW von V und vereinbart, dass dieser am nächsten Tag geliefert wird. V liefert einen anderen PKW mit der begründung, dass dieser dem Kaufwert entspräche und er den anderen , eigentlich höherwertigen PKW, zu dem höheren Preis verkaufen konnte. K möchte nun von V Schadenersatz.
B.2.2. IPad-Kauf: Azubi A (17) kauft bei V (19) ein iPad für 500,-EUR. er nimmt das IPad mit. Die Eltern E von A sind nicht einverstanden mit dem Kauf. Sie geben nichts dazu, weswegen A nun in Raten zahlen möchte. V ist damit nicht einverstanden und fragt:
- sofortige Zahlung des Kaufpreises von A möglich?
- Verlangen der Zahlung des Kaufpreises von E
- Rückgabe des IPad von A? (Achtung, hier nicht vergessen: Eigentumsrückgabe und ungerechtfertigte Bereicherung - beides beleuchten, da nicht explizit genannt ist auf welcher Grundlage)
B2.3 A leiht B sein Auto. Es ist eine Rückgabe am Sonntagabend vereinbart, da A das Auto Montag braucht - B weiß dies. B bleibt noch Montag mit seiner Freundin am See und bringt das Auto erst Montagabend. A hat sich für Montag einen Mietwagen für 100,- EUR nehmen müssn und verlangt von B Schadenersatz in Höhe von 100 EUR - zu Recht?

Viel ERfolg allen, die es noch vor sich haben :)
Dienstleistungsmanagement B.A.
I Sem SQF23, BWL20, KLR20, DLM24, UFU20
II Sem DLM25, PER24, STA20, DLM40, WIR28
III Sem PER44, VWL03,MKG22, DLM41
IV Sem IUF20,SQF40, EVW02, DLM42
V Sem FGI40,UFU48, Projekt
VI Sem DLM43, DLM60/PER64, Koll.
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