:?: a) Wenn man nun sämtliche Prüfungshürden erfolgreich genommen hat und stolz sein Übersetzerdiplom/zeugnis in Sprache XY in Empfang genommen hat - Wie wird man nun eigentlich "öffentlich bestellt und vereidigt"? Welche Behörde/Amt etc. ist dafür zuständig? b) Wie steht es mit der Anerke...