 
 Gruß
Projekt X
 
 
 
  
 
 
 nein, so wie mir die Frau gesagt hat gilt der Vertrag für die Regelstudienzeit und die kostenlose Betreuungsfrist.Goldmakler hat geschrieben:Hi, das wäre dann die Regelstudienzeit, fällt somit dann die kostenlose Betreuungsfrist weg !?