Widerspruch gegen die Benotung einer Klausur

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Gast

Hat jemand schon mal die Benotung einer Klausur widersprochen?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand Informationen oder vielleicht ein paar hilfreiche Tipps geben kann?
Gast

Ich bin zwar kein Student bei AKAD, sondern ein bei der PFFH Darmstadt, aber ich kann Dir den Ablauf dort gerne einmal erläutern:
Zunächst einmal habe ich als Projektleiter mit zwei Teammitgliedern eine Projektarbeit über 3 Monate im Hauptstudium der Fachrichtung Informatik hinter mich gebracht. Diverse Berichte, ein Pflichtenheft, Machbarkeitsstudie, Endbericht und ein Benutzerhandbuch wurde von uns erstellt.
Nachdem das Projekt alles andere als rund lief, waren wir über die individuelle (!) "schlechte" Benotung am Ende etwas überrascht. Nachdem es individuelle Noten gab, legten also eines meiner Teammitglieder und ich Widerspruch gegen die Note ein. Daraus erhofften wir uns eine Begündung der Notenfindung ...
Wir bekamen beide bisher ein exakt identisches Schreiben (o.k., bis auf unsere Namen), indem angeblich die Begründung für die Abweisung des Widerspruchs steht. Macht ja auch nix ...
Mit dem für den Dozenten peinlichen Schreiben ist die Sache für die PFFH erledigt. Im nächsten Schritt würde der Fachbereichsleiter ein Gutachten über den formalen Ablauf erstellen. Formal war natürlich alles in Ordnung. Dann könnten wir noch vor Gericht gehen, welches das Gutachten über die Formalitäten für die Bearbeitung des Falls zugrunde legt.

Alles in allem: Da kommt nix bei raus. Das ganze heißt dann wohl "Freiheit der Lehre".

Im Moment warte ich vergeblich auf den Rückruf des Dekans, der mir angeblich zu dem Schreiben mit der "Begründung" der Abweisung noch etwas erzählen möchte ... vielleicht passiert ja noch etwas, wobei ich das kaum glaube.

In diesem Sinne "viel Glück" bei Deinem Widerspruch, ich denke mal, dass es Dir ähnlich ergehen wird.
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karstenb
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Hi,

soweit ich wei kostet ein Einspruch sofern nicht dabei rauskommt, d.h. der Korrektor recht hat 200 Euro. Solltest du im Recht sein, musst du nichts zahlen.

Wenn es um was geht und du dir sicher bist, würde ich es versuchen, ansonsten lieber bleiben lassen.

Ich denke du musst den Einspruch schrifltich mit einer kurzen Begründung an die FH senden an der du eingschrieben bist. Vielleicht telefonierst du einfach nochmal mit deiner FH !

:roll: Karsten
Gast

Vielen Dank für Eure Antworten!
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